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Strafordnung und Bußgeldkatalog des Junggesellen-Schützenvereins Wettringen von 1651 e.V.

Um die Ordnung im Laufe des Schützenfestes aufrecht zu erhalten, sind die Offiziere berechtigt, Strafgelder von den Schützen einzuziehen. Hier ist eine Übersicht der bereits in Erscheinung getretenen Vergehen und der festgesetzen Strafgelder. Diese können aber individuell von jedem Offizier niedrigeroder bei besonders schweren Vergehen auch höher angesetzt werden.


(Preise in €, "um die Tradition zu wahren." (Satzung des JSV))


Vorgesetzte

Schwere Tätlichkeiten gegen lebende Gegenstände:

20 €

Beleidigung eines Offiziers oder Vorstandsmitgliedes:

10 €

Widerstand gegen die Leutnante und deren gesprochenes Recht:

10 €

Marschordnung

Unkontrollierte, wirre Seitenwechsel beim marschieren im Glied:

5 €

sowie unsinniges Stöcker und Schirme werfen in der Diagonalen zur Straßenbreite beim marschieren im Glied:

5 €

Der Verzehr von Genussmitteln jeglicher Art, ob Brötchen, Tabletten, Nikotin, Alkohol, usw. während einer offiziellen Veranstaltung, der Polonaise oder marschieren im Glied

10 €

Austreten aus der Schützenreihe ohne vorhergegangene ausdrückliche Genehmigung des Oberst, beim marschieren im Glied

10 €


'Kirchgang

Unpünktlichkeit zur Messe vor der Predigt:

5 €

Unpünktlichkeit zur Messe nach der Predigt:

10 €

Nichtteilnahme am Festgottesdienst:

20 €

Durch vorabendliche Trinkgelage bedingte Kreislaufzusammenbrüche der Fähnriche während der Messe: pro Fähnrich und Fall

50 €

Anzugsordnung

Verstöße gegen die Anzugsordnung: Offiziere pro Gegebenheit:

5 €

Verstöße gegen die Anzugsordnung: Schützen: pro Gegebenheit

3 €

Tragen von weißen Socken :

20 €

Grobe Verstöße in der Anzugsordnung bei den Bräuten (z.B. schwarze Schuhe, unweiß kolorierte Kleider, (rosa) Rüschen...:

20 €

Schützenstange

Absichtliches Nichttreffen des Vogels ohne vorherige Ankündigung:

2 €

Scharmützel oder Streiche auf Kosten Dritter mit der geladenen Waffe am Schießstand:

5 €

Öffentliches Auslachen, beschimpfen und der Lächerlichkeit preisgeben des Vizekönigs:

0,20 €

Trinkverhalten

Gieriges Antrinken, bevor der Spender das Wort "Prost" zu artikulieren vermag und ohne das passende Geld für die nächste Runde in der linken, nach unten abgewandten Hand zu halten:

2 Runden

Verschütten von Alkohol vor 11.00 Uhr in unmittelbarer Nähe zum Oberst

5 €

Unnötiges Verschütten von Freibier während des Frühschoppens:

5 €

Entblößen in der Sektbar mit anschließendem Rumgesülze von wegen Meinungsfreiheit:

30 €

Schlangestehen vorm Damenklo

40 € oder Entblößen in der Sektbar

Schlafen auf dem Festplatz und Festzelt ohne den Oberst um Erlaubnis zu bitten:

5 €

Unsinnige, vollkommen überflüssige Wort-Satz-Brocken wie: " Hast Du das Wetter bestellt ?", "Wer ist dran mit Bierholen..?", "Na klar - ich werd König" und "Hey, ich hab´ auch Menschenrechte !" in Gegenwart eines Geldeintreibers um nur einige zu nennen : Über Sinn und Unsinn des Gesagten entscheiden der Hauptmann und die Leutnante in völliger Willkür und totalem Eigenermessen

1 €